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Manchmal führt das Steuerrecht zu kuriosen Ergebnissen. Dies musste ein Rechtsanwalt feststellen, der einen Betriebsausgabenabzug erreichen wollte, indem er ein Kfz nicht dem Betriebsvermögen zuordnete, sondern die betrieblichen Fahrten akribisch aufzeichnete um dann eine Entfernungspauschale geltend zu machen. Der Bundesfinanzhof bestätigte die ungünstige Versteuerung des Finanzamts nach der 1 % -Regelung, die dadurch hätte vermieden werden können, dass der Anwalt ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt hätte.
Vor Beginn des Jahres 2015 sollte die Miethöhe bei verbilligter Vermietung geprüft und an die ortsüblichen Mieten zum 01. Januar 2015 angepasst werden.
Das letzte Blitzlicht des Jahres 2014 hält außerdem diese Informationen bereit:
Zu den Details: Download als PDF