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Blitzlicht Dezember 2014

  • 1. Dezember 2014

Manchmal führt das Steuerrecht zu kuriosen Ergebnissen. Dies musste ein Rechtsanwalt feststellen, der einen Betriebsausgabenabzug erreichen wollte, indem er ein Kfz nicht dem Betriebsvermögen zuordnete, sondern die betrieblichen Fahrten akribisch aufzeichnete um dann eine Entfernungspauschale geltend zu machen. Der Bundesfinanzhof bestätigte die ungünstige Versteuerung des Finanzamts nach der 1 % -Regelung, die dadurch hätte vermieden werden können, dass der Anwalt ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt hätte.

Vor Beginn des Jahres 2015 sollte die Miethöhe bei verbilligter Vermietung geprüft und an die ortsüblichen Mieten zum 01. Januar 2015 angepasst werden.

Das letzte Blitzlicht des Jahres 2014 hält außerdem diese Informationen bereit:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Dezember 2014 und Januar 2015
  • Überwiegend betrieblich genutztes Kraftfahrzeug ist notwendiges Betriebsvermögen
  • Keine Rückstellung für die ausschließlich gesellschaftsvertraglich begründete Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses
  • Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen
  • Mindestbesteuerung bei sog. Definitiveffekten nach Auffassung des Bundesfinanzhofs verfassungswidrig
  • Übermäßiges Rauchen in einer Mietwohnung kann zur Kündigung führen
  • Überprüfung der Miethöhe zum 1.1.2015 bei verbilligter Vermietung
  • Überprüfung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge vor dem 1.1.2015
  • Business-Kleidung ist keine als Werbungskosten abziehbare typische Berufskleidung
  • Folgende Unterlagen können im Jahr 2015 vernichtet werden

Zu den Details: Download als PDF