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Einnahmen von Übungsleiterinnen und Übungsleitern sind bis zu einer Höhe von 2.400 Euro im Jahr sozialversicherungsfrei. Bis zu dieser Höhe gelten sie als steuerfreie Aufwandsentschädigungen und nicht als Arbeitsentgelt, sodass es keinen Anknüpfungspunkt für die Versicherungspflicht gibt. Ob die Tätigkeit abhängig oder selbständig ausgeübt wird, spielt dabei keine Rolle.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann nicht beschließen, eine Vertragsstrafe für den Fall einzuführen, dass einer der Eigentümer Wohnungen ohne Zustimmung des Verwalters vermietet. Dies hat der BGH entschieden. Überlässt ein Eigentümer seine Wohnung unerlaubterweise, kann die Eigentümergemeinschaft dem mit einem vorbeugenden Unterlassungsanspruch begegnen oder bei wiederholten Verstößen ein Ordnungsgeld gegen ihn erwirken.
Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo können regelmäßig nicht steuerlich geltend gemacht werden. Im Fall eines Torwarttrainers einer Profi-Fußballmannschaft kann jedoch etwas anderes gelten. Voraussetzung ist, dass das Abo ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt wird. Dies hat der BFH entschieden und die Sache an das Finanzgericht zurückverwiesen, das nun die konkrete Nutzung prüfen muss.
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