Immer auf dem Laufenden: Aktuelle Informationen zu Recht, Wirtschaft und Steuern und unsere Corona-Maßnahmen.
Die Bundesregierung hat eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die die Auswirkungen der Corona-Krise für Unternehmen und Arbeitnehmer abmildern sollen.
Wir haben für Sie im Blick:
Um Herabsetzungsanträge bei den Behörden für Sie stellen zu können, benötigen wir Ihre Buchführungsbelege zeitnah, da der Umsatz-/Gewinnrückgang dokumentiert werden muss.
Sollten Sie Liquiditätsschwierigkeiten bekommen, soll es günstige Kredite über die KfW geben. Setzen Sie sich bitte diesbezüglich mit Ihrer Hausbank in Verbindung.
Darüber hinaus soll es noch ein Maßnahmenpaket für kleine Unternehmen geben. Sobald mir dazu nähere Informationen vorliegen, erfahren Sie hier davon. Hier finden Sie eine Excel-Liste als Vorlage für ein Betriebstagebuch. Darin erfassen Sie bitte täglich die Gründe für den Verdienstausfall für spätere Dokumentationszwecke.
Müssen Sie für Ihre Mitarbeiter Kurzarbeit anmelden, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass erst Arbeitszeitkonten verbraucht werden müssen, Resturlaub zu nehmen ist, die Arbeitszeiten flexibel anzupassen sind und dass 10 % der Belegschaft betroffen sein müssen. Die Gehälter für März können dann erst im April abgerechnet werden. Zahlen Sie in diesem Fall den Mitarbeitern einen Abschlag. Geringfügig Beschäftigte erhalten kein Kurzarbeitergeld.
Sollten Sie selbst vom Corona-Virus infiziert sein, erhalten Sie einen Verdienstausfall auf Grund des Infektionsschutzgesetzes. Bitte reichen Sie uns dazu das entsprechende Attest ein.
Wir informieren uns täglich über weitere Möglichkeiten und werden Sie hier aktuell auf dem Laufenden halten.