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Aus steuerlicher Perspektive können Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs gilt dies wegen einer geänderten Berechnungsmethode nun weitergehender als bislang. Es kann sich also gegebenenfalls lohnen, Arztrechnungen und Apotheken-Kassenzettel aufzuheben.
Schülerinnen und Schüler, die in den Sommerferien jobben, sind in vielen Fällen von der Sozialversicherungspflicht befreit – abhängig von Dauer der Tätigkeit und der Höhe des Verdiensts.
In bestimmten Konstellationen können auch langjährig getrennt lebende Ehepaare gemeinsam veranlagt werden. In einem Fall des Finanzgerichts Münster hatte das Ehepaar die persönliche und geistige Gemeinschaft aufrechterhalten, sodass eine Zusammenveranlagung möglich war.
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