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Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können nur ausnahmsweise steuerlich geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag von € 1.250,- ist dabei aber personenbezogen zu verstehen; insoweit hat der Bundesfinanzhof zu Beginn des Jahres seine Rechtsprechung geändert. Nutzen also mehrere Steuerpflichtige ein Arbeitszimmer gemeinsam kann jeder, der darin einen eigenen Arbeitsplatz hat, die von ihm getragenen Kosten bis zu diesem Höchstbetrag geltend machen.
Ein Arbeitnehmer, dem ein ärztliches Fahrverbot erteilt wurde, muss die private Nutzung des Dienstwagens nicht versteuern. Dies gilt für jeden vollen Kalendermonat, für den das Fahrverbot erteilt wurde. Voraussetzung ist, dass der Wagen auch keinem Dritten, wie der Ehefrau oder dem Ehemann, zur privaten Nutzung zur Verfügung steht.
Zuschläge zum Grundlohn für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind nur (bis zu einer gewissen Grenze) steuerfrei, wenn sie tatsächlich an einem dieser Tage erbracht wurden. Eine pauschale Vergütung ist allerdings steuerfrei, wenn sie später abgerechnet wird. Hierfür sind tatsächlich erbrachten Stunden durch Einzelaufstellungen nachzuweisen.
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