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Blitzlicht Dezember 2016

  • 21. November 2016

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sein Schreiben zu Teilwertabschreibungen sowie Wertaufholungen in der Steuerbilanz neu gefasst. Steuerpflichtige haben diesen Erlass vom 02.09.2016 ab sofort zu beachten.

Ebenfalls neu ist ein komplexes Regelungspaket zur Reformierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer aus dem Oktober 2016. Diese gesetzlichen Änderungen treten rückwirkend zum 01. Juli 2016 in Kraft.

Gute Nachrichten für Vermieter: Sie haben nach einer Entscheidung des BGH künftig größeren Spielraum bei der Darstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung. So müssen etwa die Rechenschritte bei der Umlage für Wasser, Altwasser und Müllabfuhr auf mehrere Gebäude nicht mehr aus der Abrechnung ersichtlich sein.

Im aktuellen Blitzlicht finden Sie außerdem Nachrichten und Informationen zu folgenden Themen:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Dezember 2016 und Januar 2017
  • Neues BMF-Schreiben zu Teilwertabschreibungen und Anforderungen an eine „voraussichtlich dauernde Wertminderung“
  • Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung
  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten anstelle Sofortabzug bei Gebäudesanierung
  • Durch ein Stipendium erstattete Studienkosten sind keine vorweggenommenen Werbungskosten oder Betriebsausgaben
  • Bonuszahlungen der Krankenkasse mindern nicht den Sonderausgabenabzug
  • Entschädigungszahlungen für rechtswidrig geleistete Mehrarbeiten
  • Bundesgerichtshof vereinfacht Betriebskostenabrechnung
  • Betriebsübergang und Identität nach Inhaberwechsel
  • Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Rücktrittsrecht von Käufern wegen VW-Abgasskandal

Das Blitzlicht Dezember 2016 finden Sie hier zum Download als pdf