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Blitzlicht Januar 2014

  • 2. Januar 2014

Die Finanzverwaltung ist berechtigt, ungeklärte Geldzuwächse als nicht versteuerte Einnahmen zu behandeln. Sollte es sich, wie in dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall vorgetragen, um einen Spielbankgewinn handeln, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Dies kann zum Beispiel eine schriftliche Bestätigung des Casinos sein, die problemlos eingeholt werden kann.

Um die Besteuerung der privaten Pkw-Nutzung zu vermeiden, gibt es nur die Möglichkeit, ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen. Eine Loseblatt-Fahrtenbuch reicht hierfür allerdings nicht aus, wie der Bundesfinanzhof nun erneut bestätigt hat.

Im aktuellen Blitzlicht finden Sie außerdem:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Januar und Februar 2014
  • Umsätze von Partyserviceunternehmen unterlagen vor dem 1.7.2011 regelmäßig dem Umsatzsteuerregelsatz
  • Keine Umsatzsteuerfreiheit für Schönheitsoperationen in einem Krankenhaus
  • Vermieter können frühzeitig Zustimmung zu einer Mieterhöhung fordern
  • Grunderwerbsteuer auf Hauserrichtungskosten auch bei nicht erkennbarem Zusammenwirken des Grundstücksverkäufers und des Bauunternehmers
  • Beitragszuschuss für nicht krankenversicherungspflichtige und für in der privaten Krankenversicherung versicherte Beschäftigte im Jahr 2014
  • Keine nachträgliche Reduzierung des Urlaubsanspruchs bei Umstellung auf Teilzeit
  • Berücksichtigung von Umsatzsteuerzahlungen als Betriebsausgaben
  • Mitwirkungspflicht bei Einbuchung ungeklärter Einnahmen in die betriebliche Kasse
  • Lose-Blatt-Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß
  • Beurteilung einer Grundstücksschenkung an den Sohn mit unmittelbarer Weiterschenkung an seine Ehefrau
  • Hinweis zu den Veranlagungsarten für Ehegatten ab 2013

Zu den Details: Download als PDF

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