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Blitzlicht Mai 2019

  • 12. Mai 2019

Nutzt eine Ehepartnerin, die als Minijobberin bei ihrem Ehemann angestellt ist, den Firmenwagen auch privat, können die Aufwendungen nur unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Eine Bruchteilsgemeinschaft kann umsatzsteuerrechtlich nicht Unternehmerin sein. Dies hat der Bundesfinanzhof unter Abänderung seiner langjährigen Rechtsprechung entschieden. Denn nicht die Gemeinschaft ist Trägerin von Rechten und Pflichten, sondern der Gemeinschafter.

Möchte ein Mieter von Gewerberäumen den Mietvertrag verlängern und übt hierfür eine im Vertrag vorgesehen Option aus, so bedarf dies nicht der Schriftform. In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte der Mieter dem Vermieter ein Computerfax geschickt, das nicht unterschrieben war. Dies genügte den Karlsruher Richtern für eine wirksame Verlängerung.

Lesen Sie weiter im Blitzlicht des Monats Mai 2019:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Mai 2019 und Juni 2019
  • Steuerliche Behandlung der Leistungen einer vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Direktversicherung in Form einer sog. Aufbauversicherung
  • Firmenwagen für den Ehepartner als Minijobber
  • Werbungskostenabzug bei Vermietungsabsicht einer selbstgenutzten Wohnung
  • Ausübung der Verlängerungsoption bei der Gewerbemiete bedarf nicht der Schriftform
  • EuGH muss über umsatzsteuerrechtliche Behandlung medizinischer Telefonberatung entscheiden
  • Bruchteilsgemeinschaft in der Umsatzsteuer
  • Entgelte für Garantiezusagen eines Gebrauchtwagenhändlers sind umsatzsteuerfrei
  • Schätzungsweise Aufteilung des Gesamtpreises auf Übernachtung und Frühstück bei Beherbergungsbetrieben
  • Kein steuerpflichtiger Arbeitslohn bei Pkw-Rabatten an Beschäftigte eines Vertragspartners
  • Sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung regelmäßig unzulässig
  • Vermietungsplattform Airbnb muss Identität von Wohnungsvermietern preisgeben
  • Kein Unfallversicherungsschutz bei Handynutzung im Straßenverkehr

Das aktuelle Blitzlicht können Sie hier hier als pdf lesen und herunterladen.