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Blitzlicht April 2019

  • 7. April 2019

Aufwendungen für eine Einladung können unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf für die Veranstaltung einer Anwaltskanzlei entschieden. Diese hatte jährlich Männer aus der Mandantschaft, männliche Geschäftsfreunde und ebensolche Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in den Garten eines der Partner eingeladen. Da auch Gäste aus dem privaten Umfeld des Anwalts anwesend waren, wurde nur ein Teil der Aufwendungen anerkennt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Ein Luxussportwagen hat grundsätzlich einen privaten Affektionswert. Es gibt aber Fälle, in denen die Anschaffungskosten zum Vorsteuerabzug berechtigen, befand das Finanzgericht Hamburg. Im dem zugrundeliegenden Fall hatte eine Gesellschaft  einen gebrauchten Ferrari California angeschafft, um damit an einem Netzwerktreffen Verbindungen zu potentiellen Geschäftspartnern aufzubauen. Im konkreten Fall habe die Anschaffung dazu geführt, dass sich substanzielle Geschäftschancen eröffnet hätten, so das Gericht.

Ein Sturz in der eigenen Wohnung kann ein Arbeitsunfall sein, wenn sich die Wohnung und der Arbeitsplatz im selben Haus befinden und sich der Unfall auf dem Weg ins Homeoffice ereignet. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. In dem zugrunde liegenden Fall ereignete sich der Sturz in der Kernarbeitszeit; die Versicherte hatte in ihre Heimbüro gehen wollen, um einen potentiellen Kunden anzurufen.

Lesen Sie außerdem im April-Blitzlicht:

  • Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung April 2019 und Mai 2019
  • Aufwendungen für Herrenabende können gemischt veranlasst sein und damit zum Abzug berechtigen
  • Nachweis der Zwangsläufigkeit bei Krankheiten mit begrenzter Lebenserwartung
  • Kürzung von Betriebsausgaben bei Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung
  • Ergebnisbeteiligung bei Eintritt in eine Personengesellschaft
  • Vergütungsvorschuss für Insolvenzverwalter
  • Arbeitsunfall durch Sturz in der eigenen Wohnung auf dem Weg zum Homeoffice
  • Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren
  • Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei der Grunderwerbsteuer
  • Anforderungen an Leistungsbeschreibung in einer Rechnung
  • Notärztliche Bereitschaftsdienste sind umsatzsteuerfrei
  • Vorsteuerabzug aus Anschaffungskosten für einen Ferrari bzw. Lamborghini Aventador
  • Immobilienmakler hat keine Aufklärungspflicht in Steuerfragen

Die gesamte Ausgabe können Sie hier als pdf lesen und herunterladen.