Immer auf dem Laufenden: Aktuelle Informationen zu Recht, Wirtschaft und Steuern und unsere Corona-Maßnahmen.
Zahlen Eltern im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ihrer Kinder, sind dies Sonderausgaben, die sie von der Steuer absetzen können.
Der lohnsteuerpflichtige Anteil aus einer Betriebsveranstaltung, wie etwa einer Weihnachtsfeier, ist anhand der angemeldeten Teilnehmer zu ermitteln, so das Finanzgericht Köln. Nachträgliche Absagen von Arbeitnehmern gehen damit nicht zu Lasten der Teilnehmer der Veranstaltung. Die Entscheidung steht allerdings im Widerspruch zu einer Anweisung des Bundesministeriums der Finanzen. Nun muss der Bundesfinanzhof entscheiden.
Lesen Sie außerdem im aktuellen Blitzlicht
Das Blitzlicht Dezember 2018 können Sie hier als pdf lesen und herunterladen.