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Weist ein Unternehmer in seiner Rechnung eine zu hohe Umsatzsteuer aus, kann er diese Rechnung berichtigen. Wirksam ist diese Berichtigung aber nur dann, wenn er den zu viel vereinnahmten Umsatzsteuerbetrag auch an den Leistungsempfänger zurückzahlt.
Bekommt ein Arbeitnehmer Gutscheine von seinem Arbeitgeber (zum Beispiel Tankgutscheine) für mehrere Monate im Voraus, erfolgt der Lohnzufluss bei ihm mit Übergabe. Dies gilt auch, wenn vereinbart ist, dass er jeweils nur einen Gutschein pro Monat einlösen darf.
Werden Betriebskosten nach der Wohnfläche abgerechnet, ist für die Berechnung die tatsächliche Wohnfläche entscheidend, nicht die im Mietvertrag angegebene. Dies hat der BGH entschieden; bislang war die Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche nur dann zu berücksichtigen, wenn diese mehr als 10 % der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche betrug.
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